Wechseln leicht gemacht
Bisherige Rufnummer zu EXPRESSmobil mitbringen und 1000 Freiminuten* kassieren. Der besondere Service: die kostenlose Wechselhotline 0800/1516100 erledigt alle Formalitäten!
Sie wechseln von einem Prepaid-Angebot zu EXPRESSmobil
Die Prepaid-Karte muss auf Ihren Namen registriert sein.
Sie müssen mit einer Verzichtserklärung die Freistellung für Ihre Rufnummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter beantragen. Sie geben in der Erklärung ein Datum an, zu wann Ihre Karte dort deaktiviert werden soll. Die Verzichtserklärung wird von jedem Anbieter individuell gestaltet. Unter dem Menüpunkt Formulare haben wir Ihnen bereits die Verzichtserklärungen verschiedener Anbieter zusammengestellt. Sollte Ihr Anbieter nicht dabei sein, kontaktieren Sie ihn bitte.
Bei der Registrierung Ihrer EXPRESSmobil SIM-Karte geben Sie das "Deaktivierungs-Datum" aus der Verzichtserklärung an.
Alles weiter erledigt EXPRESSmobil für Sie!
Sie wechseln von einem Laufzeitvertrag (Postpaid) zu EXPRESSmobil
Der Vertrag muss auf Ihren Namen registriert sein.
Kündigen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig bei Ihrem derzeitigen Anbieter. Unter dem Menüpunkt Formulare
finden Sie eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben.
Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung und einen Termin, wann Ihr Vertrag endet.
Bei der Registrierung Ihrer EXPRESSmobil SIM-Karte geben Sie das "Vertragsende-Datum" an
Alles weiter erledigt EXPRESSmobil für Sie!
Worauf Sie achten müssen:
Den Antrag für die Rufnummernmitnahme können Sie frühestens 120 Tage vor Vertragsende bzw. spätestens 20 Tage nach Vertragsende stellen. Kündigen können Sie selbstverständlich auch vorher.
Beachten Sie bitte, dass Ihre persönlichen Daten mit den persönlichen Daten bei Ihrem vorherigen Anbieter übereinstimmen müssen.
Ihr bisheriger Mobilfunkanbieter kann eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme erheben.
* Einmalig bei Bestellung einer EXPRESSmobil SIM-Karte und erfolgreicher Beantragung der Rufnummernmitnahme.
Rufnummernmitnahme ab 120 Tage vor - und bis zu 20 Tage nach Beendigung des alten Mobilfunkvertrages möglich. Es können Kosten beim bisherigen Anbieter entstehen. Die gewährten Freiminuten sind ausschließlich für innerdeutsche Gespräche ins deutsche Festnetz
gültig und gelten insbesondere nicht für Sonderrufnummern und (Mehrwert-)Dienste. Die 1000 Freiminuten werden wie folgt übertragen: Bei Aktivierung der SIM-Karte, sowie 30, 60, 90, 120,
150, 180, 210, 240 u 270 Tage nach Aktivierung werden jeweils 100 Freiminuten gewährt. Diese Freiminuten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Nicht verbrauchte Freiminuten verfallen.